Frage & Antwort
Gibt es eine Hilfsmittelnummer für Aufstehsessel? Was im Hilfsmittelverzeichnis steht
Für einen fertigen Aufstehsessel gibt es keine Hilfsmittelnummer. Das Hilfsmittelverzeichnis der Krankenkassen sagt ausdrücklich, dass Aufrichtsessel nicht zur Leistungspflicht gehören. Eine Nummer gibt es nur für Aufstehhilfen zum Nachrüsten, die unter einen vorhandenen Sessel oder Stuhl montiert werden.
Die Antwort in Kürze
Nein. Für Serien-Aufstehsessel gibt es im GKV-Hilfsmittelverzeichnis keine Hilfsmittelnummer. Ein solcher Sessel ist laut Hilfsmittelverzeichnis PG 22 grundsätzlich nicht leistungspflichtig; die Kasse entscheidet im Einzelfall auf Antrag. Eine eigene Produktart gibt es nur für elektrische Aufstehhilfen zum Nachrüsten: 22.29.02.2 „Aufstehhilfen“. Das ist ein Stahlrahmen mit Motor, auf den ein vorhandener Sessel oder Stuhl gesetzt wird.

Die kurze Antwort
Viele suchen nach der „Hilfsmittelnummer für den Aufstehsessel“, weil eine Nummer nach Kassenleistung klingt. Für fertige Aufstehsessel, Fernsehsessel mit Aufstehhilfe oder Relaxsessel gibt es aber keine. Das ist keine Lücke im Verzeichnis, sondern eine bewusste Entscheidung.
Die Produktgruppe 22 „Mobilitätshilfen“ sagt in der Fortschreibung vom 16.08.2022 wörtlich: „Aufrichtsessel fallen nicht in die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung, da es sich um Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens handelt.“ Ob die Kasse trotzdem etwas zahlt, steht auf der Seite Zahlt die Krankenkasse?. Hier geht es nur um die Nummer.
Was eine Hilfsmittelnummer ist
Der GKV-Spitzenverband führt nach § 139 SGB V ein „systematisch strukturiertes Hilfsmittelverzeichnis“. Darin stehen die Hilfsmittel, die von der Leistungspflicht der gesetzlichen Kassen umfasst sind. Jedes Produkt bekommt dort seinen Platz in einer festen Ordnung.
Die Ordnung hat mehrere Stufen. Für Hilfen beim Aufstehen aus Sessel oder Stuhl sieht das so aus:
| Stufe | Nummer | Bezeichnung laut PG 22 |
|---|---|---|
| Produktgruppe | 22 | Mobilitätshilfen |
| Produktuntergruppe | 22.29.02 | Aufstehhilfen/-vorrichtungen für Sessel/Stühle |
| Produktart | 22.29.02.2 | Aufstehhilfen |
| Einzelprodukt | eigene Positionsnummer | nur im Webportal, nicht in der Fortschreibung |
Quelle: GKV-Spitzenverband, Produktgruppe 22, Fortschreibung vom 16.08.2022, Gliederung und S. 19–24.
Die beiden anderen Plätze in dieser Untergruppe sind laut PG 22 „nicht besetzt“. Es gibt also genau eine Produktart für Aufstehhilfen an Sessel und Stuhl. Die einzelnen Produkte mit ihrer vollständigen Positionsnummer stehen in der Einzelproduktübersicht. Die ist laut PG 22 „nicht Gegenstand dieser Bekanntmachung“ und wird über das Webportal des Verzeichnisses geführt.
Was hinter 22.29.02.2 steckt
Die Produktart 22.29.02.2 beschreibt keinen Sessel, sondern ein Gestell. Laut PG 22 sind es elektromotorische Aufstehhilfen, die nachträglich unter ein vorhandenes Sitzmöbel montiert werden. Sie bestehen aus einem Stahlrahmen mit Gelenken und einem Motor für die Hub- und Senkbewegung.
Der Rahmen hebt das Sitzmöbel an und neigt die Sitzfläche dabei nach vorn. Er lässt sich in Breite und Tiefe an den Sessel oder Stuhl anpassen. Gesteuert wird er mit einer Kabelfernbedienung.
Damit ein solches Produkt ins Verzeichnis kommt, muss der Hersteller laut PG 22 unter anderem nachweisen:
- Die Person kann den Sessel oder Stuhl damit selbstständig verlassen und sich wieder hinsetzen.
- Das Produkt lässt sich mit haushaltsüblichen Mitteln reinigen und desinfizieren.
- Es ist für den Wiedereinsatz bei weiteren Versicherten geeignet, mit einer Mindestbelastbarkeit von 175 kg.
- Es gibt eine Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache, auf Wunsch auch für blinde und sehbehinderte Menschen.
Auch der Leistungserbringer, zum Beispiel ein Sanitätshaus, hat Pflichten. Er berät, erprobt die Aufstehhilfe bei Bedarf am Einsatzort, stellt sie ein und weist die Person in die Bedienung ein.
Warum ein Aufstehsessel keine Nummer hat
Nach § 33 SGB V zahlt die Kasse keine Hilfsmittel, die „allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens“ sind. Ein Polstersessel mit Motor wird auch ganz ohne Krankheit als Fernsehsessel gekauft. Deshalb ordnet ihn PG 22 als Gebrauchsgegenstand ein.
Die Hersteller sehen das ähnlich. MCombo schreibt in der Anleitung zum Modell 7286, das Produkt sei „nicht für die Verwendung als medizinisches Hilfsmittel vorgesehen“. Wer einem Serien-Sessel eine Hilfsmittelnummer zuschreibt, liegt also falsch.
So prüfst du eine Nummer selbst
Manche Angebote werben mit Begriffen wie „Hilfsmittel“ oder nennen eine Nummer. So gehst du vor:
Vollständige Nummer verlangen
Lass dir die komplette Positionsnummer des Produkts geben, nicht nur die Produktgruppe. Eine Gruppe wie 22 sagt nichts über ein einzelnes Produkt.Im Webportal nachsehen
Der GKV-Spitzenverband bietet das Hilfsmittelverzeichnis als Webportal an. Such dort nach dem Produktnamen oder der Nummer und vergleich Hersteller und Bezeichnung.Produktart lesen
Steht das Produkt unter 22.29.02.2, ist es ein Nachrüst-Rahmen. Ein kompletter Sessel mit Polster gehört nicht in diese Produktart.Mit Arztpraxis und Kasse sprechen
Auch ein gelistetes Produkt zahlt die Kasse nur mit Verordnung und Bewilligung. Den Antrag stellst du vor dem Kauf.
Ins Verzeichnis kommen Produkte laut GKV-Spitzenverband nur auf Antrag des Herstellers. Grundsätzlich ist eine Kostenübernahme nur für gelistete Produkte möglich. Das Verzeichnis ist aber kein Gesetz, sondern dient den Kassen als Orientierung.
Was das für deine Entscheidung heißt
Wenn Aufstehen ärztlich begründet kaum noch geht, kann eine Nachrüst-Aufstehhilfe ein Weg sein. PG 22 nennt als Indikation unter anderem, dass das Sitzmöbel die einzige nutzbare Sitzgelegenheit ist oder ein handelsüblicher elektrisch verstellbarer Sessel nicht genutzt werden kann. Welche Lösungen es zum Nachrüsten gibt, zeigt die Seite Aufstehhilfe nachrüsten.
Die meisten Familien kaufen den Sessel am Ende selbst. Dann zählt, dass er zum Körper und zur Wohnung passt. Unsere Empfehlungen nach Körpermaß und Motorzahl stehen unter Fernsehsessel mit Aufstehhilfe, den Unterschied zwischen Online-Kauf und Fachhandel erklärt Amazon oder Sanitätshaus.
Auch die Pflegekasse zahlt einen Serien-Sessel nicht: Laut Pflegehilfsmittelverzeichnis PG 50 fallen sogenannte Fernsehsessel nicht in die Leistungspflicht der Pflegeversicherung. Was sie übernimmt, steht unter Pflegekasse und Zuschuss.
Weitere Antworten findest du unter Fragen rund um den Sessel und auf der Startseite.
Fragen, die oft gestellt werden
Hat ein Pflegesessel mit Aufstehhilfe eine Hilfsmittelnummer?
In der Produktgruppe 22 „Mobilitätshilfen“ gibt es keine Produktart für Pflegesessel oder Aufstehsessel. Aufrichtsessel nennt das Verzeichnis dort ausdrücklich als nicht leistungspflichtig. Ob ein bestimmtes Produkt an anderer Stelle gelistet ist, zeigt nur die Suche im Webportal des Hilfsmittelverzeichnisses mit dem genauen Produktnamen.
Wofür steht die Nummer 22.29.02.2?
Für die Produktart „Aufstehhilfen“ in der Produktgruppe 22. Gemeint sind elektromotorische Stahlrahmen, die nachträglich unter einen vorhandenen Sessel oder Stuhl montiert werden. Sie heben die Sitzfläche an und neigen sie nach vorn. Bedient werden sie laut Hilfsmittelverzeichnis mit einer Kabelfernbedienung.
Zahlt die Kasse, wenn ein Produkt eine Hilfsmittelnummer hat?
Nicht automatisch. Die Nummer zeigt nur, dass ein Produkt im Verzeichnis steht. Bezahlt wird erst, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt, du den Antrag vor dem Kauf stellst und die Kasse ihn bewilligt. Dann liefert in der Regel ein Vertragspartner der Kasse, zum Beispiel ein Sanitätshaus.
Quellen
- GKV-Spitzenverband: Pflegehilfsmittelverzeichnis, Produktgruppe 50, Fortschreibung vom 03.12.2024 (PDF)
- GKV-Spitzenverband: Hilfsmittelverzeichnis, Produktgruppe 22 „Mobilitätshilfen“, Fortschreibung vom 16.08.2022 (PDF), S. 2–3, 7–8 und 19–24
- GKV-Spitzenverband: Hilfsmittelverzeichnis – Aufbau, Aufnahme auf Antrag der Hersteller, Webportal
- § 139 SGB V – Hilfsmittelverzeichnis (gesetze-im-internet.de)
- § 33 SGB V – Hilfsmittel (gesetze-im-internet.de)
- M MCombo: Bedienungsanleitung 6160-7286, Sicherheitsrichtlinien (PDF)
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Wer hier schreibt
Redaktion sessel-mit-aufstehhilfe.de
Kaufberatung für Sessel mit Aufstehhilfe
Wir sind die Redaktion von sessel-mit-aufstehhilfe.de. Wir werten Herstellerangaben, Anleitungen, Gesetzestexte und Behördenquellen aus und erklären ruhig, welcher Sessel zu Körper, Wohnung und Kasse passt – für Senioren und für ihre Kinder, die mit aussuchen. Eigene Tests machen wir nicht, und das sagen wir offen.
- Herstellerdaten & Gesetzestexte ausgewertet
- Quellen auf jeder Seite
- Keine eigenen Tests – offen gesagt
- Anbieterangaben im Impressum