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Frage & Antwort

Zahlt die Pflegekasse einen Aufstehsessel? Pflegehilfsmittel, Wohnumfeld-Zuschuss und Entlastungsbetrag

Nein. Laut Pflegehilfsmittelverzeichnis (Produktgruppe 50) fallen sogenannte Fernsehsessel nicht in die Leistungspflicht der Pflegeversicherung. Der Wohnumfeld-Zuschuss von bis zu 4.180 Euro ist für Umbauten und individuell angepasste Möbel gedacht, nicht für einen Serien-Sessel. Der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat ist für Entlastungsangebote bestimmt, nicht für Möbel. Viele Seiten und KI-Antworten behaupten das Gegenteil – das Gesetz trägt es nicht.

von der Redaktion aktualisiert am 26. Oktober 2026 3 Min. Lesezeit

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Die Antwort in Kürze

Für einen Sessel mit Aufstehhilfe aus dem Handel gibt es von der Pflegekasse kein Geld: Laut Pflegehilfsmittelverzeichnis PG 50 fallen Fernsehsessel nicht in ihre Leistungspflicht. Der Wohnumfeld-Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI gilt für Umbauten und individuell hergestellte oder umgebaute Möbel. Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI deckt nur Pflege- und Unterstützungsangebote. Frag vor dem Kauf schriftlich bei der Pflegekasse oder in der Pflegeberatung nach.

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Drei Geldtöpfe, drei Antworten

Rund um die Pflegekasse fallen bei Aufstehsesseln oft drei Begriffe. Dahinter stecken ganz verschiedene Leistungen:

LeistungGesetzWofür sie gedacht istSerien-Aufstehsessel?
Pflegehilfsmittel§ 40 Abs. 1 SGB XIHilfsmittel, die die Pflege erleichtern oder ein selbständigeres Leben ermöglichen – nur, wenn nicht die Krankenkasse zuständig istlaut Pflegehilfsmittelverzeichnis PG 50 nicht
Wohnumfeld-Zuschuss§ 40 Abs. 4 SGB XIbis zu 4.180 Euro je Maßnahme für Umbauten und individuell hergestellte oder umgebaute Möbelnach dem Wortlaut nicht
Entlastungsbetrag§ 45b SGB XIbis zu 131 Euro im Monat für Pflege- und Unterstützungsangebotenein

Für alle drei brauchst du einen Pflegegrad. Und für alle drei gilt: Die Pflegekasse entscheidet auf Antrag. Eine Zusage kann dir nur sie selbst geben.

Pflegehilfsmittel: nur, wenn mehr als Komfort im Spiel ist

Pflegehilfsmittel sollen die Pflege erleichtern, Beschwerden lindern oder ein selbständigeres Leben ermöglichen. § 40 Abs. 1 SGB XI sagt aber auch: Die Pflegekasse zahlt nur, wenn nicht schon die Krankenkasse leisten muss.

Der GKV-Spitzenverband erklärt im Pflegehilfsmittelverzeichnis, wie er Alltagsprodukte einordnet. Produkte mit Gebrauchsgegenstands-Charakter sind danach nur dann Pflegehilfsmittel, wenn nicht eine bloße Komfortverbesserung im Vordergrund steht. Ein Sessel von der Stange dient vor allem dem Wohnen.

Für Sessel ist das Verzeichnis sogar ausdrücklich. In der Produktgruppe 50 (Fortschreibung vom 03.12.2024) steht: „Sogenannte Fernsehsessel fallen nicht in die Leistungspflicht der Pflegeversicherung.“ Ein Serien-Aufstehsessel ist damit laut Pflegehilfsmittelverzeichnis PG 50 kein Pflegehilfsmittel.

Wie es bei der Krankenkasse aussieht, steht unter Zahlt die Krankenkasse?.

Wohnumfeld-Zuschuss: Umbau statt Möbelkauf

Der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beträgt bis zu 4.180 Euro je Maßnahme. Er ist laut Gesetz „subsidiär“, also nachrangig. Er soll die häusliche Pflege ermöglichen oder erheblich erleichtern.

Das Bundesgesundheitsministerium nennt als Beispiele:

  • Türverbreiterungen,
  • fest installierte Rampen und Treppenlifte,
  • den pflegegerechten Umbau des Badezimmers,
  • Mobiliar, das wegen der Pflegesituation individuell hergestellt oder umgebaut werden muss.

Ein Serien-Aufstehsessel aus dem Möbelhaus oder von Amazon ist weder individuell hergestellt noch umgebaut. Er fällt nach dem Wortlaut nicht unter den Zuschuss.

Entlastungsbetrag: für Hilfe, nicht für Möbel

Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf bis zu 131 Euro im Monat. Das Geld ist zweckgebunden. Es erstattet Kosten für:

  1. Tages- oder Nachtpflege,
  2. Kurzzeitpflege,
  3. ambulante Pflegedienste (bei den Pflegegraden 2 bis 5 nicht für die Selbstversorgung),
  4. anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag.

Ein Möbelkauf steht nicht auf dieser Liste. Den Entlastungsbetrag kannst du deshalb nicht für einen Sessel einsetzen.

So fragst du richtig nach

  1. Pflegeberatung nutzen

    Wer Leistungen der Pflegeversicherung bekommt, hat nach § 7a SGB XI Anspruch auf persönliche Pflegeberatung – auf Wunsch auch zu Hause. Dort kannst du den Fall schildern.
  2. Schriftlich anfragen

    Frag die Pflegekasse vor dem Kauf schriftlich, ob sie etwas übernimmt. Nenne den Pflegegrad und beschreibe, warum das Aufstehen schwerfällt.
  3. Erst nach dem Bescheid kaufen

    Ein Kauf vor der Entscheidung kann dazu führen, dass du die Kosten allein trägst.

Wenn es kein Geld gibt

Dann kaufst du den Sessel selbst – und solltest umso genauer prüfen, ob er passt. Miss zuerst nach der Anleitung unter Sitzhöhe und Sitztiefe. Ob du online bestellst oder im Fachhandel probesitzt, klärt der Vergleich Amazon oder Sanitätshaus.

Unsere Empfehlungen nach Körpermaß, Motorzahl und Platz findest du bei den Fernsehsesseln mit Aufstehhilfe. Alle Grundlagen stehen auf der Startseite.

Fragen, die oft gestellt werden

Ist eine Aufstehhilfe ein Pflegehilfsmittel?

Das kommt darauf an. Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI sollen die Pflege erleichtern oder ein selbständigeres Leben ermöglichen. Die Pflegekasse zahlt sie nur, wenn nicht schon die Krankenkasse zuständig ist. Elektrische Aufstehhilfen zum Nachrüsten stehen im Hilfsmittelverzeichnis der Krankenkassen. Aufrichtsessel zählt dasselbe Verzeichnis dagegen ausdrücklich zu den Gebrauchsgegenständen des täglichen Lebens. Und das Pflegehilfsmittelverzeichnis (PG 50) sagt: Sogenannte Fernsehsessel fallen nicht in die Leistungspflicht der Pflegeversicherung.

Kann ich mit dem Entlastungsbetrag einen Aufstehsessel bezahlen?

Nein. Die bis zu 131 Euro im Monat nach § 45b SGB XI sind zweckgebunden. Sie erstatten Kosten für Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege, ambulante Pflegedienste und anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Möbel und Hilfsmittel gehören nicht dazu.

Bezuschusst die Pflegekasse einen Sessel als wohnumfeldverbessernde Maßnahme?

Nach dem Wortlaut des Gesetzes nicht. Der Zuschuss von bis zu 4.180 Euro je Maßnahme ist laut Bundesgesundheitsministerium für Umbauten wie Türverbreiterungen oder Treppenlifte gedacht und für Möbel, die wegen der Pflege individuell hergestellt oder umgebaut werden müssen. Ein Sessel von der Stange ist das nicht. Frag vor dem Kauf schriftlich nach.

Quellen

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Wer hier schreibt

Redaktion sessel-mit-aufstehhilfe.de

Kaufberatung für Sessel mit Aufstehhilfe

Wir sind die Redaktion von sessel-mit-aufstehhilfe.de. Wir werten Herstellerangaben, Anleitungen, Gesetzestexte und Behördenquellen aus und erklären ruhig, welcher Sessel zu Körper, Wohnung und Kasse passt – für Senioren und für ihre Kinder, die mit aussuchen. Eigene Tests machen wir nicht, und das sagen wir offen.

  • Herstellerdaten & Gesetzestexte ausgewertet
  • Quellen auf jeder Seite
  • Keine eigenen Tests – offen gesagt
  • Anbieterangaben im Impressum

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